AGB´s
 
   
   

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der KFZ-Technik SEUBERT erfolgen 

      ausschließlich auf Grund dieser Geschäfts-und Lieferbedingungen. Diese gelten auch

      für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich

      vereinbart werden.

2. Vertragsabschluß

2.1 In Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angaben und Angebote sind, 

      auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. An speziell

      ausgearbeitete Angebote hält sich die KFZ-Technik SEUBERT 30 Tage gebunden.

2.2 Der Kunde ist 6 Wochen an seinen Auftrag gebunden; Aufträge bedürfen zur  

      Rechtswirksamkeit keine schriftlichen Bestätigung der KFZ-Technik SEUBERT

      Lehnt die KFZ-Technik SEUBERT nicht binnen 2 Wochen nach Auftragseingang die  

      Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

2.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die KFZ-Technik

      SEUBERT sie schriftlich bestätigt. Das Gleiche gilt für die Zusicherung von 

      Eigenschaften.

2.4 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur

      verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Verträge

3.1 Die Verträge zwischen der KFZ-Technik SEUBERT und dem Kunden sind ja nach

       Art der Leistung Kaufverträge oder Werksverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen

       bestimmen sich ausschließlich nach den vorliegenden Geschäfts- und 

       Lieferbedingungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten

       nicht berührt werden. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Kunden 

       in voller Höhe bestehen. Dies gilt auch dann, wenn die KFZ-Technik SEUBERT 

       Finanzierungsvorschläge vermittelt hat.

4. Preise, Preisänderungen

4.1 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

4.2 Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung trägt der Kunde. Die KFZ-

      Technik SEUBERT berechtigt, die Lieferung per Nachnahme auf Kosten des Kunden

      vorzunehmen.

4.3 Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem

      Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder

      Bereitstellung gültigen Preise der KFZ-Technik SEUBERT. Liegen diese um mehr als

      10% über dem zunächst vereinbarten Preis, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag

      zurückzutreten.

5. Lieferzeiten

5.1 Liefertermine und -fristen sind für die KFZ-Technik SEUBERT nur verbindlich,

      wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Gerät die KFZ-Technik SEUBERT in

      Verzug, so kann der Kunde nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag

      Zurücktreten.

5.2 Die Dauer der von dem Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs

      Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei der KFZ-Technik 

      SEUBERT beginnt.

5.3 Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn die KFZ-

      Technik SEUBERT oder deren Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder 

      grob fahrlässig verursacht haben. Macht der Kunde von den vorstehenden Rechten

      keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus der

      Nichteinhaltung der vereinbarten Liefertermine zu. Die erweiterte Haftung gemäß §287

      BGB wird ausgeschlossen.

6. Versand und Gefahrtragung

6.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport

      ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das

      Betriebsgelände der KFZ-Technik SEUBERT verlassen hat. Wird der Versand auf

      Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der

      Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6.2 Die KFZ-Technik SEUBERT ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im

      Namen und für Rechnung des Kunden zu sichern.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen diesem zugesicherte Eigenschaften

      oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder

      Materialmängel schadhaft, liefert die KFZ-Technik SEUBERT nach ihrer Wahl unter

      Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert

      nach. Mehrfache  Nachbesserungen sind zulässig.

7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.

7.3 Offensichtliche Mängel sind der KFZ-Technik SEUBERT GmbH unverzüglich, 

       spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Die

       mangelhaften Liefergegenstände sind, in dem Zustand in dem sie sich zum Zeitpunkt

       der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung der KFZ-Technik SEUBERT

       bereit zu halten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jedwede

       Gewährleistungsansprüche aus. Vor Überprüfung des geltend gemachten Mangels,

       die innerhalb angemessener Frist zu erfolgen hat, besteht für die KFZ-Technik

       SEUBERT keine Verpflichtung zur Ersatzlieferung.

7.4 Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl,

      kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder

      Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dies hat unverzüglich, innerhalb von

      max. 14 Tagen schriftlichzu geschehen.

7.5 Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für die Lieferung von

      gebrauchten Teilen. Diese erfolgt unter Ausschluss jedweder Gewährleistung. In

      gleicher Weise ist natürlicher Verschleiß von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7.6 Die Gewährleistungsansprüche nach Maßgabe dieses Paragraphen sowie nach

      Maßgabe einer von der KFZ-Technik SEUBERT im Einzelfall gewährten Garantie sind

      nur gegeben, wenn der Einbau der von der KFZ-Technik SEUBERT bezogenen Teile

      durch eine Fachwerkstatt erfolgt ist und hierbei die maßgeblichen Einbauvorschriften

      eingehalten worden sind. Abweichende Vereinbarungen gelten erst dann, wenn sie

      von der KFZ-Technik SEUBERT schriftlich bestätigt worden sind.

7.7 Die KFZ-Technik SEUBERT steht dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung

      von Auskünften und Rat über die Verwendung und den Einbau der von ihr gelieferten

      Teile zur Verfügung. Eine diesbezügliche Haftung setzt jedoch voraus, dass hierfür

      ein besonderes Entgelt vereinbart und gezahlt worden ist.

7.8 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung, aus

      positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus

      unerlaubter Handlung sind sowohl der KFZ-Technik SEUBERT als auch gegenüber 

      deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden

      nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Jedwede Haftung der

      KFZ-Technik SEUBERT für entstandene Einbau-, Ausbau- oder sonstige Kosten sowie

      für mittelbare Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für

      Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen

      das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

7.9 Der Kunde vepflichtet sich, den mangelhaften Artikel zur überprüfung innerhalb von 14

      Tagen nach der Reklamation der KFZ-Technik SEUBERT zur Verfügung zu stellen.

      Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jedwede Gewährleistungsansprüche aus.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die der KFZ-Technik SEUBERT aus

      jedem Rechtsgrund gegenüber dem Kunden jetzt oder zukünftig entstehen,  behält sich

      die KFZ-Technik SEUBERT das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor

      (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

8.2 Bei Zugriffen Dritter -insbesondere Gerichtsvollzieher -auf die Vorbehaltsware wird

      der Kunde auf das Eigentum der KFZ-Technik SEUBERT hinweisen und diese

      unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug -ist

      die KFZ-Technik SEUBERT berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden

      zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware

      durch die KFZ-Technik SEUBERT liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

9.   Zahlung

9.1 Soweit die Lieferung nicht per Nachnahme erfolgt, können Zahlungen mit befreiender

      Wirkung nur unmittelbar an die KFZ-Technik SEUBERT oder auf ein von dieser

      angegebenes Bank-oder Postgirokonto erfolgen.

9.2 Rechnungen der KFZ-Technik SEUBERT  sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 

      Kalendertagen ab Rechnungsdatum.

9.3 Die KFZ-Technik SEUBERT behält sich die Ablehnung von Kreditkarten, Schecks oder 

      Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont-

      und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

9.4 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die KFZ-Technik SEUBERT berechtigt,

       Zinsen in Höhe von 10% p.A. zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Die

       Geltendmachung eines weitergehenden Zinsschadens bleibt vorbehalten.

9.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen der KFZ-Technik

      SEUBERT nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig

      festgestellt worden ist.

10. Rückgaberecht

10.1 Die KFZ-Technik SEUBERT  nimmt jeden von ihr gelieferten und vom Kunden

        angenommenen Lagerartikel, ausgenommen gebrauchte Teile, innerhalb einer Frist

        von 8 Tagen gegen Warengutschrift zurück, falls der Artikel noch unbenutzt ist und in

        der Originalverpackung kostenfrei zurückgegeben wird. Dem Kunden wird eine

        Gutschrift in Höhe des Warenkaufpreises erteilt. Die Rückzahlung des Kaufpreises ist

        ausgeschlossen. Ausgenommen von der Rückgabe sind Elektro- und Elektronikteile

        sowie Sonderbestellungen.

11. Lieferung von Altteilen durch den Kunden

11.1 Altteile und Austauschteile sind in sauberem und kompletten Zustand vorab

        kostenfrei an die KFZ-Technik SEUBERT zu übersenden. Eventuelle Beschädigungen

       oder Verschmutzungen durch Altöl bzw. fehlende Einzelteile einer Austauscheinheit

       werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

11.2 Es unterliegt allein der Beurteilung durch die KFZ-Technik SEUBERT oder ihres

        Beauftragten, ob ein von dem Kunden gestelltes Austauschteil zum Austausch

       (Überholung) geeignet ist. Soweit nach der Beurteilung der KFZ-Technik SEUBERT

       die Eignung eines Austauschteils nicht gegeben ist, hat der Kunde keinen Anspruch

       auf Austausch. Das Austauschteil wird dem Kunden auf seine Kosten und Gefahr

       Zurückgesandt oder auf dessen Wunsch entsorgt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort ist D-75179 Pforzheim.

12.2 Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den 

        abgeschlossenen Verträgen und damit im Zusammenhang stehende

        Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl der KFZ-Technik SEUBERT das Amts-

        gericht Pforzheim oder das Landsgericht Karlsruhe als Gerichtsstand vereinbart. Das

        Gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche

        Aufenthalt des Kunden unbekannt ist.

13. Verschiedenes

13.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder

        werden,  so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht

        betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu 

        ersetzen, die den verfolgten Zweck der unwirksamen Bestimmung soweit als

        möglich verwirklicht.

13.2 Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keinerlei materielle

        Bedeutung, insbesondere nicht einer abschließenden Regelung.

14. Datenschutz

14.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die KFZ-Technik SEUBERT  die aus der 

        Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des

        Datenschutzgesetzes für ihre eigenen, geschäftlichen Zwecke speichert.

© KFZ-Technik SEUBERT 2009

KFZ-Technik SEUBERT (Uni-Kat)

Ersinger Strasse 70

D-75179 Pforzheim

Tel.: 07231/101000

Fax: 07231/4245403

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