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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der KFZ-Technik SEUBERT erfolgen
ausschließlich auf Grund dieser Geschäfts-und Lieferbedingungen. Diese gelten auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
2. Vertragsabschluß
2.1 In Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angaben und Angebote sind,
auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. An speziell
ausgearbeitete Angebote hält sich die KFZ-Technik SEUBERT 30 Tage gebunden.
2.2 Der Kunde ist 6 Wochen an seinen Auftrag gebunden; Aufträge bedürfen zur
Rechtswirksamkeit keine schriftlichen Bestätigung der KFZ-Technik SEUBERT
Lehnt die KFZ-Technik SEUBERT nicht binnen 2 Wochen nach Auftragseingang die
Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
2.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die KFZ-Technik
SEUBERT sie schriftlich bestätigt. Das Gleiche gilt für die Zusicherung von
Eigenschaften.
2.4 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Verträge
3.1 Die Verträge zwischen der KFZ-Technik SEUBERT und dem Kunden sind ja nach
Art der Leistung Kaufverträge oder Werksverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen
bestimmen sich ausschließlich nach den vorliegenden Geschäfts- und
Lieferbedingungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten
nicht berührt werden. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Kunden
in voller Höhe bestehen. Dies gilt auch dann, wenn die KFZ-Technik SEUBERT
Finanzierungsvorschläge vermittelt hat.
4. Preise, Preisänderungen
4.1 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
4.2 Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung trägt der Kunde. Die KFZ-
Technik SEUBERT berechtigt, die Lieferung per Nachnahme auf Kosten des Kunden
vorzunehmen.
4.3 Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem
Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder
Bereitstellung gültigen Preise der KFZ-Technik SEUBERT. Liegen diese um mehr als
10% über dem zunächst vereinbarten Preis, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
5. Lieferzeiten
5.1 Liefertermine und -fristen sind für die KFZ-Technik SEUBERT nur verbindlich,
wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Gerät die KFZ-Technik SEUBERT in
Verzug, so kann der Kunde nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag
Zurücktreten.
5.2 Die Dauer der von dem Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs
Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei der KFZ-Technik
SEUBERT beginnt.
5.3 Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn die KFZ-
Technik SEUBERT oder deren Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht haben. Macht der Kunde von den vorstehenden Rechten
keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus der
Nichteinhaltung der vereinbarten Liefertermine zu. Die erweiterte Haftung gemäß §287
BGB wird ausgeschlossen.
6. Versand und Gefahrtragung
6.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das
Betriebsgelände der KFZ-Technik SEUBERT verlassen hat. Wird der Versand auf
Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6.2 Die KFZ-Technik SEUBERT ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im
Namen und für Rechnung des Kunden zu sichern.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen diesem zugesicherte Eigenschaften
oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder
Materialmängel schadhaft, liefert die KFZ-Technik SEUBERT nach ihrer Wahl unter
Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert
nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
7.3 Offensichtliche Mängel sind der KFZ-Technik SEUBERT GmbH unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Die
mangelhaften Liefergegenstände sind, in dem Zustand in dem sie sich zum Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung der KFZ-Technik SEUBERT
bereit zu halten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jedwede
Gewährleistungsansprüche aus. Vor Überprüfung des geltend gemachten Mangels,
die innerhalb angemessener Frist zu erfolgen hat, besteht für die KFZ-Technik
SEUBERT keine Verpflichtung zur Ersatzlieferung.
7.4 Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl,
kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dies hat unverzüglich, innerhalb von
max. 14 Tagen schriftlichzu geschehen.
7.5 Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für die Lieferung von
gebrauchten Teilen. Diese erfolgt unter Ausschluss jedweder Gewährleistung. In
gleicher Weise ist natürlicher Verschleiß von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7.6 Die Gewährleistungsansprüche nach Maßgabe dieses Paragraphen sowie nach
Maßgabe einer von der KFZ-Technik SEUBERT im Einzelfall gewährten Garantie sind
nur gegeben, wenn der Einbau der von der KFZ-Technik SEUBERT bezogenen Teile
durch eine Fachwerkstatt erfolgt ist und hierbei die maßgeblichen Einbauvorschriften
eingehalten worden sind. Abweichende Vereinbarungen gelten erst dann, wenn sie
von der KFZ-Technik SEUBERT schriftlich bestätigt worden sind.
7.7 Die KFZ-Technik SEUBERT steht dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung
von Auskünften und Rat über die Verwendung und den Einbau der von ihr gelieferten
Teile zur Verfügung. Eine diesbezügliche Haftung setzt jedoch voraus, dass hierfür
ein besonderes Entgelt vereinbart und gezahlt worden ist.
7.8 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung, aus
positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl der KFZ-Technik SEUBERT als auch gegenüber
deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Jedwede Haftung der
KFZ-Technik SEUBERT für entstandene Einbau-, Ausbau- oder sonstige Kosten sowie
für mittelbare Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen
das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
7.9 Der Kunde vepflichtet sich, den mangelhaften Artikel zur überprüfung innerhalb von 14
Tagen nach der Reklamation der KFZ-Technik SEUBERT zur Verfügung zu stellen.
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jedwede Gewährleistungsansprüche aus.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die der KFZ-Technik SEUBERT aus
jedem Rechtsgrund gegenüber dem Kunden jetzt oder zukünftig entstehen, behält sich
die KFZ-Technik SEUBERT das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor
(Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
8.2 Bei Zugriffen Dritter -insbesondere Gerichtsvollzieher -auf die Vorbehaltsware wird
der Kunde auf das Eigentum der KFZ-Technik SEUBERT hinweisen und diese
unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug -ist
die KFZ-Technik SEUBERT berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden
zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware
durch die KFZ-Technik SEUBERT liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
9. Zahlung
9.1 Soweit die Lieferung nicht per Nachnahme erfolgt, können Zahlungen mit befreiender
Wirkung nur unmittelbar an die KFZ-Technik SEUBERT oder auf ein von dieser
angegebenes Bank-oder Postgirokonto erfolgen.
9.2 Rechnungen der KFZ-Technik SEUBERT sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14
Kalendertagen ab Rechnungsdatum.
9.3 Die KFZ-Technik SEUBERT behält sich die Ablehnung von Kreditkarten, Schecks oder
Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont-
und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
9.4 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die KFZ-Technik SEUBERT berechtigt,
Zinsen in Höhe von 10% p.A. zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Zinsschadens bleibt vorbehalten.
9.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen der KFZ-Technik
SEUBERT nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt worden ist.
10. Rückgaberecht
10.1 Die KFZ-Technik SEUBERT nimmt jeden von ihr gelieferten und vom Kunden
angenommenen Lagerartikel, ausgenommen gebrauchte Teile, innerhalb einer Frist
von 8 Tagen gegen Warengutschrift zurück, falls der Artikel noch unbenutzt ist und in
der Originalverpackung kostenfrei zurückgegeben wird. Dem Kunden wird eine
Gutschrift in Höhe des Warenkaufpreises erteilt. Die Rückzahlung des Kaufpreises ist
ausgeschlossen. Ausgenommen von der Rückgabe sind Elektro- und Elektronikteile
sowie Sonderbestellungen.
11. Lieferung von Altteilen durch den Kunden
11.1 Altteile und Austauschteile sind in sauberem und kompletten Zustand vorab
kostenfrei an die KFZ-Technik SEUBERT zu übersenden. Eventuelle Beschädigungen
oder Verschmutzungen durch Altöl bzw. fehlende Einzelteile einer Austauscheinheit
werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
11.2 Es unterliegt allein der Beurteilung durch die KFZ-Technik SEUBERT oder ihres
Beauftragten, ob ein von dem Kunden gestelltes Austauschteil zum Austausch
(Überholung) geeignet ist. Soweit nach der Beurteilung der KFZ-Technik SEUBERT
die Eignung eines Austauschteils nicht gegeben ist, hat der Kunde keinen Anspruch
auf Austausch. Das Austauschteil wird dem Kunden auf seine Kosten und Gefahr
Zurückgesandt oder auf dessen Wunsch entsorgt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist D-75179 Pforzheim.
12.2 Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den
abgeschlossenen Verträgen und damit im Zusammenhang stehende
Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl der KFZ-Technik SEUBERT das Amts-
gericht Pforzheim oder das Landsgericht Karlsruhe als Gerichtsstand vereinbart. Das
Gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt des Kunden unbekannt ist.
13. Verschiedenes
13.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die den verfolgten Zweck der unwirksamen Bestimmung soweit als
möglich verwirklicht.
13.2 Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keinerlei materielle
Bedeutung, insbesondere nicht einer abschließenden Regelung.
14. Datenschutz
14.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die KFZ-Technik SEUBERT die aus der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des
Datenschutzgesetzes für ihre eigenen, geschäftlichen Zwecke speichert.
© KFZ-Technik SEUBERT 2009
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